Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1828
BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91 (https://dejure.org/1992,1828)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1992 - 6 C 5.91 (https://dejure.org/1992,1828)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 6 C 5.91 (https://dejure.org/1992,1828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen - Voraussetzungen für die Genehmigung einer privaten Grundschule als ...

  • Wolters Kluwer

    Schulwesen - Glaubensfreiheit Weltanschauung - Weltanschauungsschule - Sinn- und Wertfragen - Private Volksschule - Positive Bekenntnisfreiheit - Verletzung des Neutralitätsgebotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - Weltanschauungsschule als private Volksschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 368
  • NVwZ 1992, 1192
  • NVwZ 1992, 455
  • DVBl 1992, 1033
  • DÖV 1992, 921
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Eben dies aber ist - wie die Auseinandersetzungen um den sog. Bremer Schulkompromiß gezeigt haben - im Rahmen des Art. 7 Abs. 3 GG nicht gewollt (vgl. Holtkotten, a.a.O.); zudem wäre dies ein vordergründiges Mißverständnis der Verpflichtung des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität, das in Wahrheit auf eine Parteinahme zugunsten laizistischer Bestrebungen hinausliefe (vgl. BVerfGE 41, 29, 49 f.) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].

    Diese gebietet es, Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (vgl. BVerfGE 41, 29, 49) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].

    Sie schließt das Recht der Eltern ein, ihren Kindern die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29, 47 f.) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].

    (1) Art. 4 Abs. 1 und 2 GG engen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nicht ein, wenn bei einer weltanschaulich-religiösen Gestaltung des öffentlichen Schulwesens dem Grundrecht der Religionsfreiheit im Rahmen einer "Konkordanz" der durch die Art. 4 und 7 GG geschützten Rechtsgüter Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 41, 29, 51) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].

    Wie es an anderer Stelle ergänzend ausgeführt hat, gilt dies unter den nämlichen Voraussetzungen selbst dann, wenn eine Minderheit der Erziehungsberechtigten, die keine religiöse Erziehung wünscht, "bei der Erziehung ihrer Kinder dieser Schule nicht ausweichen kann" (BVerfGE 41, 29, 51) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es dem Landesgesetzgeber unbenommen, jedenfalls bei Regelungen, die den Eltern ein positives Bestimmungsrecht über die weltanschauliche oder religiöse Ausrichtung öffentlicher Schulen einräumen, auch auf die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung abzustellen (vgl. auch BVerfGE 41, 29, 51) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].

    Für die weltanschaulich-religiöse Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens hat das Bundesverfassungsgericht dies ausdrücklich klargestellt (vgl. BVerfGE 41, 29, 51) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Für die christliche Gemeinschaftsschule, wie sie für die öffentlichen Volksschulen Bayerns als gemeinsame Schule aller volksschulpflichtigen Kinder vorgesehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht dies ausdrücklich in verfassungskonformer Auslegung der Art. 135 BV und Art. 7 Abs. 1 BayVoSchG festgestellt (BVerfGE 41, 65, 79 [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 428/69] und 82 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seiner verfassungskonformen Auslegung nicht nur entschieden, daß dem auf die weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates sowie auf das grundgesetzliche Gebot der Toleranz verpflichteten Landesgesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere derjenigen einer Beschränkung auf "das Minimum an Zwangselementen", die Einführung christlicher Bezüge auch bei der einheitlichen Gestaltung der als Pflichtschule eingerichteten öffentlichen Volksschule nicht schlechthin verboten sei (BVerfGE 41, 65, 78) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 428/69].

    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht - wenngleich bei der damaligen Ausformung und Praxis dieses Schultyps - verneint, daß es sich bei der gemeinsamen (öffentlichen) Volksschule, wie sie nach bayerischem Landesrecht vorgesehen ist, um eine verkappte Konfessionsschule handele (vgl. BVerfGE 41, 65, 83) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 428/69].

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Indem Art. 7 Abs. 5 GG für den Bereich der Volksschule einen Vorrang der öffentlichen (Volks-)Schule normiert (vgl. dazu BVerfGE 34, 165, 187; BVerwGE 75, 275, 277 f.) [BVerwG 10.12.1986 - 7 C 60/84], hiervon aber für Gemeinschafts-, Bekenntnis- oder Weltanschauungsschulen Ausnahmen zuläßt, die an den Antrag von Erziehungsberechtigten anknüpfen, so ist das Ausdruck eben dieses Zusammenwirkens der Grundrechtsnormen in Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 7 Abs. 1, 4 und 5 GG sowie ein sachgerechter Ausgleich in dem Spannungsfeld unterschiedlicher Grundrechtsgewährleistungen und staatlicher Schulhoheit.

    Nur die restriktive Auslegung des Begriffs "Weltanschauungsschule" wird auch dem in Art. 7 Abs. 5 GG für den Bereich der Volksschule normierten Vorrang gerecht, welcher der öffentlichen (Volks-)Schule als einer die Kinder aller Volksschichten zusammenfassenden Einheitsschule gegenüber den privaten Bildungseinrichtungen zukommen soll (vgl. BVerfGE 34, 165, 187; BVerwGE 75, 275, 277 f.) [BVerwG 10.12.1986 - 7 C 60/84].

  • BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84

    Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Indem Art. 7 Abs. 5 GG für den Bereich der Volksschule einen Vorrang der öffentlichen (Volks-)Schule normiert (vgl. dazu BVerfGE 34, 165, 187; BVerwGE 75, 275, 277 f.) [BVerwG 10.12.1986 - 7 C 60/84], hiervon aber für Gemeinschafts-, Bekenntnis- oder Weltanschauungsschulen Ausnahmen zuläßt, die an den Antrag von Erziehungsberechtigten anknüpfen, so ist das Ausdruck eben dieses Zusammenwirkens der Grundrechtsnormen in Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 7 Abs. 1, 4 und 5 GG sowie ein sachgerechter Ausgleich in dem Spannungsfeld unterschiedlicher Grundrechtsgewährleistungen und staatlicher Schulhoheit.

    Nur die restriktive Auslegung des Begriffs "Weltanschauungsschule" wird auch dem in Art. 7 Abs. 5 GG für den Bereich der Volksschule normierten Vorrang gerecht, welcher der öffentlichen (Volks-)Schule als einer die Kinder aller Volksschichten zusammenfassenden Einheitsschule gegenüber den privaten Bildungseinrichtungen zukommen soll (vgl. BVerfGE 34, 165, 187; BVerwGE 75, 275, 277 f.) [BVerwG 10.12.1986 - 7 C 60/84].

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Das Grundgesetz gebietet nicht, daß der Staat alle Religionsgesellschaften (und Weltanschauungsgemeinschaften) schematisch gleichbehandelt; vielmehr sind Differenzierungen zulässig, die durch die tatsächlichen Verschiedenheiten der einzelnen Religionsgesellschaften (und Weltanschauungsgemeinschaften) bedingt sind (vgl. BVerfGE 19, 1, 8) [BVerfG 28.04.1965 - 1 BvR 346/61].
  • BVerwG, 22.10.1981 - 7 B 126.81

    Anspruch evangelischer Kinder auf Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, steht Bundesverfassungsrecht jedenfalls einer entsprechenden landesrechtlichen Ausgestaltung des Rechts der Bekenntnisschulen nicht entgegen (Beschluß vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 126.81 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 76).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Die aus der individuellen Wahrheitsüberzeugung von der Sinn- und Wertordnung erwachsenen subjektiv verbindlichen Gewißheiten sind es, die den besonderen Schutz des Art. 4 GG genießen und seinen Schutzbereich aus dem anderer Grundrechte herausheben (vgl. BVerfGE 32, 98, 107 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; Jarass/Pieroth, a.a.O.; von Mangoldt/Klein/Starck, a.a.O., Art. 4 Rn. 3; Preuß, a.a.O.).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Die in Art. 7 Abs. 4 GG garantierte Privatschulfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerwGE 75, 40, 62) [BVerwG 19.09.1986 - 4 C 15/84] nicht nur im Blick auf das Bekenntnis des Grundgesetzes zur Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und zur Entfaltung der Persönlichkeit in Freiheit und Selbstverantwortlichkeit (Art. 2 GG) zu würdigen, sondern auch im Lichte der Religions- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG), der Verpflichtung des Staates zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität und des natürlichen Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Dieser Zusammenhang läßt ohne weiteres erkennen, daß das Grundrecht der Glaubensfreiheit auch die vereinzelt auftretende Glaubensüberzeugung schützt, wie etwa diejenige, die von den offiziellen Lehren der religiösen oder weltanschaulichen Vereinigungen abweicht (vgl. BVerfGE 33, 23, 28 f.) [BVerfG 11.04.1972 - 2 BvR 75/71].
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
    Unter Weltanschauungsschulen sind daher, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, zunächst nur solche Schulen zu verstehen, in denen eine Weltanschauung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG das Gepräge der Schule bestimmt (vgl. zu den Begriffen "Gepräge" bzw. "Prägen" in diesem Zusammenhang: BVerfGE 75, 40, 62; BVerwGE 10, 136, 137 [BVerwG 29.01.1960 - VII C 201/59]; 17, 267, 270 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61]; Jach, DÖV 1990, 506, 513; Maunz, a.a.O., Art. 7 Rn. 12 d; Vogel, RdJB 1989, 299, 306).
  • BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86

    Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen

  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

  • BVerwG, 23.03.1971 - I C 54.66

    Verfassungsrecht - Recht der Vereinigungen - (Staatskirchenrecht), Allg.

  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61

    Kirchlich eingesegnete Ehe einer Leherin - Fehlen der nach Konkordatsrecht und

  • BVerwG, 29.01.1960 - VII C 201.59
  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Überzeugungen zu einzelnen Teilaspekten des Lebens - zB zum Gedanken der Toleranz - mögen im Einzelfall zwar Ausdruck einer weltanschaulichen Gesamtkonzeption sein; ohne die Einbettung in einen entsprechenden Zusammenhang vermögen sie hingegen den Begriff Weltanschauung nicht auszufüllen (BVerwG 19. Februar 1992 - 6 C 5/91 - zu 2 a bb der Gründe, BVerwGE 89, 368) .
  • OLG Brandenburg, 02.08.2017 - 4 U 84/16

    Duldungspflicht einer Stadt hinsichtlich der Aufstellung von Hinweisschildern für

    Hiervon unterscheidet sich die Weltanschauung durch die Ordnung der Weltsicht nach umfassenden Prinzipien, die aller Erkenntnis vorgeordnet sind, sowie durch ihre Rückbezüglichkeit auf den Menschen, der als erkennendes Subjekt teilhat an einer ganzheitlichen Welt-, Lebens-, Sinn- und Werteordnung; Sinnhaftigkeit und Werthaltigkeit dieser subjektiv vorgeordneten Wahrheit fordern als Überzeugung von dem Menschen Verbindlichkeit auch im Sinne einer Handlungsanleitung ein (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 5/91 - Rdnr. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91

    Schulwesen - Bekenntnisschulen Definition - Private Ersatzschule -

    Der Entstehungsgeschichte des Art. 7 Abs. 4 und 5 GG läßt sich derartiges nicht entnehmen (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats ebenfalls vom 19. Februar 1992 - BVerwGE 89, 368 [BVerwG 19.02.1992 - 6 C 5/91]).

    Dabei setzen religiöses Bekenntnis einerseits und Weltanschauung andererseits jedoch gleichermaßen ein alle Lebensbereiche umfassendes, geschlossenes Weltbild voraus; sie unterscheiden sich nur dadurch, daß das religiöse Bekenntnis durch die Gottbezogenheit der Weltsicht geprägt ist, die bei einer Weltanschauungsschule fehlt (vgl. hierzu das Urteil vom 19. Februar 1992 - a.a.O. -).

    Die Annahme einer Bekenntnisschule im Sinne von Art. 7 Abs. 5 GG setzt daher ein gemeinsames Bekenntnis der Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in die Schule schicken (wollen), voraus, das die Schule sowie deren gesamten Unterricht "prägt" (s. dazu im einzelnen das Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 5/91 -); letzteres bedingt dann allerdings, daß auch die Lehrer - zumindest ganz überwiegend - dem fraglichen Bekenntnis angehören.

  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 254/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Überzeugungen zu einzelnen Teilaspekten des Lebens - zB zum Gedanken der Toleranz - mögen im Einzelfall zwar Ausdruck einer weltanschaulichen Gesamtkonzeption sein; ohne die Einbettung in einen entsprechenden Zusammenhang vermögen sie hingegen den Begriff Weltanschauung nicht auszufüllen (BVerwG 19. Februar 1992 - 6 C 5/91 - zu 2 a bb der Gründe, BVerwGE 89, 368) .
  • OVG Bremen, 24.04.2012 - 2 A 271/10

    Kein Anspruch auf Genehmigung der Humanistischen Schule - Ersatzschule;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem grundlegenden Urteil vom 19.02.1992 (6 C 5/91 - BVerwGE 89, 368-383) sind Weltanschauungsschulen Schulen, in denen eine Weltanschauung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG das Gepräge der Schule bestimmt.

    Eine extensive Auslegung des Begriffs Weltanschauungsschule würde, ohne dass es des Nachweises eines besonderen pädagogischen Interesses bedarf, die Zulassung privater Grundschulen unter Berufung auf eine gemeinsame Weltanschauung ermöglichen und damit Art. 7 Abs. 5 Alt. 1 GG in seinem Ausnahmecharakter weitgehend unterlaufen und entwerten (BVerwG, Urt. vom 19.02.1992 - 6 C 5/91 - BVerwGE 89, 368-383; vgl. auch: Jach, DÖV 1990, S. 512).

    Sie müssen jedoch nach Zahl und Bedeutung so gering sein, dass davon die gemeinsame und durchgehende Wahrnehmung der positiven Freiheit zum weltanschaulichen Bekenntnis im Schulleben nicht beeinträchtigt wird (BVerwG, Urt. vom 19.02.1992 - 6 C 5/91 - BVerwGE 89, 368-383).

    Für die Gewährleistung eines hinreichend gefestigten Bestandes der Weltanschauung ist darüber hinaus auch ein Minimum an Organisationsgrad einer wie auch immer organisierten Weltanschauungsvereinigung unvermeidlich und daher vorauszusetzen (BVerwG, Urt. vom 19.02.1992 - 6 C 5/91 - a.a.O.).

    Überzeugungen zu einzelnen Teilaspekten des Lebens - z. B. zum Gedanken der Toleranz - mögen im Einzelfall zwar Ausdruck einer weltanschaulichen Gesamtkonzeption sein; ohne die Einbettung in einen entsprechenden Zusammenhang vermögen sie hingegen den Begriff der Weltanschauung nicht auszufüllen (BVerwG, Urt. vom 19.02.1992 - 6 C 5.91 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1249/21

    Arbeitsverhältnis; Vereinsmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag; Darlegungslast;

    Eine Vereinigung ist dann als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes anzusehen, wenn ihre Mitglieder oder ihre Anhänger auf der Grundlage gemeinsamer religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung eine unter ihnen bestehende Übereinstimmung über Sinn und Bewältigung des menschlichen Lebens bezeugen (Rainer Scholz, NVwZ 1992, 1192).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03

    Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue;

    Beiden geht es um die Stellung des Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel und seine Beziehung zu höheren Mächten oder tieferen Seinsschichten (vgl. Urteil vom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 5.91 - BVerwGE 89, 368, 370 f.).
  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1248/21

    Arbeitsverhältnis; Vereinsmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag; Darlegungslast;

    Eine Vereinigung ist dann als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes anzusehen, wenn ihre Mitglieder oder ihre Anhänger auf der Grundlage gemeinsamer religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung eine unter ihnen bestehende Übereinstimmung über Sinn und Bewältigung des menschlichen Lebens bezeugen (Rainer Scholz, NVwZ 1992, 1192).
  • VG Bremen, 24.02.2010 - 1 K 1209/09

    Genehmigung einer freien Schule, Humanisten

    Nach dem grundlegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.2.1992 (6 C 5/91, juris) sind unter Weltanschauungsschulen solche Schulen zu verstehen, in denen eine Weltanschauung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG das Gepräge der Schule bestimmt.

    Eine Weltanschauung ordnet die Weltsicht nach umfassenden Prinzipien, die aller Erkenntnis vorgeordnet sind, sowie durch ihre Rückbezüglichkeit auf den Menschen, der als erkennendes Subjekt teilhat an einer ganzheitlichen Welt-, Lebens-, Sinn- und Werteordnung; Sinnhaftigkeit und Werthaltigkeit dieser subjektiv vorgeordneten Wahrheit fordern als Überzeugung von dem Menschen Verbindlichkeit auch im Sinne einer Handlungsanleitung ein (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 19.2.1992, 6 C 5/91, juris, m.w.N.).

    Sie müssen jedoch nach Zahl und Bedeutung so gering sein, daß davon die gemeinsame und durchgehende Wahrnehmung der positiven Freiheit zum weltanschaulichen Bekenntnis im Schulleben nicht beeinträchtigt wird (BVerwG, Urt. v. 19.2.1992, 6 C 5/91, juris; Urt. v. 19.2.1992, 6 C 3/91, juris).

  • VG Aachen, 29.04.2016 - 9 K 1365/12

    Bekenntnisschule; Genehmigung; Ersatzschule; Bekenntnis; Mennoniten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 5.91 -, BVerwGE 89, 368.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 5.91 -, a.a.O.

  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 5 K 11.473

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht

  • VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212

    Scientology kann Freistaat Bayern die Verbreitung des Buchs "Gesundheitliche und

  • VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01

    Private islamische Bekenntnisgrundschule; Genehmigung; Darlegung der

  • VG Potsdam, 19.06.2009 - 12 K 1013/07

    Versagung der Genehmigung eines privaten Jungen-Gymnasiums wegen Grundsatzes der

  • ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11

    Segelnde Betriebsrätin fordert hohes Schmerzensgeld - Klage abgewiesen

  • VG Freiburg, 25.03.2009 - 2 K 1638/08

    Erweiterung der Ersatzschulgenehmigung einer Freien Waldorfschule um das Recht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2018 - 7 A 10740/18

    Rundfunkbeitragserhebung; Weltanschauung, die die Meinungsvielfalt im

  • VG Berlin, 18.04.2018 - 28 K 6.14

    Benachteiligung/Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion und der

  • FG Berlin, 26.01.1998 - 8 K 8264/97
  • VGH Bayern, 02.04.2003 - 8 CE 03.812

    Zulassung einer Sondernutzung für eine Informationsveranstaltung der Scientology

  • VG Aachen, 09.10.2015 - 1 K 2135/14

    Verheiratete; Verpartnerte; Ehe; eingetragene Lebenspartnerschaft;

  • VG Potsdam, 22.08.2003 - 12 K 2130/01

    Klage auf Zulassung zur Erteilung des Faches "Humanistische Lebenskunde" als

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.1999 - 2 M 66/99

    Erteilung einer Duldung zum Aufenthalt eines Ausländers ; Duldung im Wege

  • VG Arnsberg, 26.04.2017 - 10 K 4863/16
  • VG Berlin, 06.08.1993 - 3 A 893.92

    Anfechtungsklage; Lebenskundeunterricht; Genehmigung; Weltanschauung;

  • VG Arnsberg, 26.04.2017 - 10 K 4862/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht